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durch Sonderausgabenabzug
garantierte Leistung bis zum Tod
Schutz vor fremdem Zugriff
z.B. klassisch, fondsgebunden, ETF etc.
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich vor allem für Selbstständige und Besserverdiener eignet.
Beiträge für Rürup-Renten können als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Angaben werden in der Anlage "Vorsorgeaufwand" aufgeführt.
Hierdurch können beachtliche Steuerersparnisse generiert werden.
Der Kunde kann, je nach Risikobereitschaft, individuell die Höhe des Garantieniveaus festlegen. Die Anlage kann somit "sicherheitsorientiert" oder "chancenorientiert" gestaltet werden.
Beiträge zur Rürup-Rente können im Jahr 2022 bis zu 94% als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Alleinstehende können max. 25.639€ steuerlich geltend machen, Ehepaare und Zusammenveranlagte bis zu 51.278€ EUR.
Die steuerliche Förderung steigt bis zum Jahr 2025 schrittweise um 2% pro Jahr auf 100% an.
Insolvenz:
Innerhalb der Ansparphase ist das vorhandene Kapital einer Rürup-Rente in Höhe des §851c Abs. 2 ZPO insolvenzgeschützt.
In der Leistungsphase gelten die allgemeinen Regeln für den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen.
Hartz IV:
Sofern Sie Hartz IV beantragen spielt das Rürup-Guthaben keine Rolle. Das angesparte Kapital ist geschützt, da es ausschließlich der Altersvorsorge dient und wird bei Beantragung von Hartz-IV demnach nicht berücksichtigt.
Bei Ablauf Ihrer Rürup-Rente erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rentenzahlung.